Fallunterscheidungen beim Einlesen von Anbindungen

Einbahnstraße

Handelt es sich bei der angebundenen Strecke um eine Einbahnstraße, wird die Strecke (Hin- und Rückrichtung) gesplittet. Entsprechend den Grundprinzipien sind auch die neuen Strecken in der entsprechenden Richtung gesperrt (gestrichelte Linie).

 

ursprüngliche Strecke

gesplittete Strecke

Hinweis: Falls eine Anbindung für die gesperrte Richtung einer Einbahnstraße existiert, wird diese geöffnet.

Strecke in beide Richtungen offen, Anbindungen an beide Richtungen

Ist die angebundene Strecke in beide Richtungen offen und gelten alle Anbindungen für beide Richtungen, wird die Strecke (Hin- und Rückrichtung) gesplittet.

 

ursprüngliche Strecke

gesplittete Strecke

Die U-Turns an den Knoten 3 und 5 (4-3-6, 6-5-4) werden gesperrt, d. h.

  • VSysSet = leer (kein Verkehrssystem)
  • t0 = 100000h
  • KapIV = 0
Strecke in beide Richtungen offen, unterschiedliche Anbindungen

Ist die angebundene Strecke in beide Richtungen offen und gelten nicht alle Anbindungen für beide Richtungen, werden Hin- und Rückrichtung gesplittet. Die Bezirke werden an die entsprechenden Knoten angebunden.

ursprüngliche Strecke

gesplittete Strecke

Die U-Turns an den Knoten 3 und 5 (4-3-6, 6-5-4) müssen gesperrt werden:

  • VSysSet = leer (kein Verkehrssystem)
  • t0 = 100000h
  • KapIV = 0
Strecke in beide Richtungen offen, Anbindungen nur in eine Richtung

Ist die angebundene Strecke in beide Richtungen offen, und gelten die Anbindungen nur für eine Richtung, werden Hin- und Rückrichtung gesplittet.

ursprüngliche Strecke

gesplittete Strecke

U-Turns an den Knoten 3 und 5 (4-3-6, 6-5-4) müssen gesperrt werden:

  • VSysSet = leer (kein Verkehrssystem)
  • t0 = 100000h
  • KapIV = 0

Die anderen Abbieger werden nicht explizit geschrieben. Sie werden von Visum automatisch geöffnet.