Fallunterscheidungen beim Einlesen von Anbindungen
Einbahnstraße
Handelt es sich bei der angebundenen Strecke um eine Einbahnstraße, wird die Strecke (Hin- und Rückrichtung) gesplittet. Entsprechend den Grundprinzipien sind auch die neuen Strecken in der entsprechenden Richtung gesperrt (gestrichelte Linie).
ursprüngliche Strecke |
gesplittete Strecke |
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Hinweis: Falls eine Anbindung für die gesperrte Richtung einer Einbahnstraße existiert, wird diese geöffnet. |
Strecke in beide Richtungen offen, Anbindungen an beide Richtungen
Ist die angebundene Strecke in beide Richtungen offen und gelten alle Anbindungen für beide Richtungen, wird die Strecke (Hin- und Rückrichtung) gesplittet.
ursprüngliche Strecke |
gesplittete Strecke |
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Die U-Turns an den Knoten 3 und 5 (4-3-6, 6-5-4) werden gesperrt, d. h.
- VSysSet = leer (kein Verkehrssystem)
- t0 = 100000h
- KapIV = 0
Strecke in beide Richtungen offen, unterschiedliche Anbindungen
Ist die angebundene Strecke in beide Richtungen offen und gelten nicht alle Anbindungen für beide Richtungen, werden Hin- und Rückrichtung gesplittet. Die Bezirke werden an die entsprechenden Knoten angebunden.
ursprüngliche Strecke |
gesplittete Strecke |
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Die U-Turns an den Knoten 3 und 5 (4-3-6, 6-5-4) müssen gesperrt werden:
- VSysSet = leer (kein Verkehrssystem)
- t0 = 100000h
- KapIV = 0
Strecke in beide Richtungen offen, Anbindungen nur in eine Richtung
Ist die angebundene Strecke in beide Richtungen offen, und gelten die Anbindungen nur für eine Richtung, werden Hin- und Rückrichtung gesplittet.
ursprüngliche Strecke |
gesplittete Strecke |
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U-Turns an den Knoten 3 und 5 (4-3-6, 6-5-4) müssen gesperrt werden:
- VSysSet = leer (kein Verkehrssystem)
- t0 = 100000h
- KapIV = 0
Die anderen Abbieger werden nicht explizit geschrieben. Sie werden von Visum automatisch geöffnet.